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Baugrundstück mit Fernblick in Gablitz – 994 m² in attraktiver Wienerwaldlage

Kosten

Kaufpreis
€ 420.000,00
Provisionshinweis
3% des Kaufpreises zuzüglich 20% Ust.
Weitere Kostendetails
Verhandlungsbasis

Beschreibung

In einer reizvollen Wohnlage von Gablitz präsentiert sich dieses 994 m² große Baugrundstück als attraktive Gelegenheit für alle, die naturnahes Wohnen im Wienerwald mit der Nähe zu Wien verbinden möchten.
Besonders reizvoll ist die sanfte Hanglage, die dem Grundstück seinen besonderen Charakter verleiht und einen großzügigen, derzeit unverbauten Fernblick über Gablitz und die umliegende Landschaft eröffnet. Die leichte Neigung des Grundstücks bietet zugleich interessante Möglichkeiten für eine individuelle, dem Gelände angepasste Architektur – etwa mit großzügigen Verglasungen, Terrassen und zum Ausblick orientierten Wohnbereichen.
Mit seiner angenehmen Größe, dem guten Zuschnitt und der offenen Bebauungsweise bietet die Liegenschaft viel Gestaltungsspielraum für die Verwirklichung eines hochwertigen Eigenheims mit großzügigem Garten.
Das Grundstück ist im Grundbuch mit einer Fläche von 994 m² ausgewiesen.

Beschreibung & Bebauungsbestimmungen:
Das Grundstück weist eine leichte Hanglage und verfügt über einen guten, zweckmäßigen Zuschnitt

Für die Bebauung sind folgende Eckdaten relevant:
• Grundstücksfläche: ca. 994 m²
• Widmung: Bauland
• Bebauungsweise: offen
• Maximal zwei Wohneinheiten Pro Wohnung sind zwei KFZ-Abstellplätze nötig. Garagen und Carports sind im vorderen Bauwich erlaubt.
• Bebauungshöhe: 6,5 / 8,5 m Bei Hanglage darf die mittlere Gebäudehöhe hangabwärts bis zum höheren Wert (8,5 m) überschritten werden
• rechnerisch maximal bebaubare Fläche: ca. 220 m²
• Aufschließungsabgabe: noch zu entrichten, derzeit ca. € 47.300,–
• Anschlüsse: Kanal, Wasser, Strom und Gas befinden sich in der Straße; die jeweiligen Hausanschlüsse an das Grundstück bzw. künftige Gebäude sind noch herzustellen und vom Käufer zu tragen

Die Festlegung der Gebäudehöhe mit 6,5/8,5 m trägt der Hanglage Rechnung. Nach dem aktuellen Bebauungsplan gilt grundsätzlich der niedrigere Wert von 6,5 m als maximale mittlere Gebäudehöhe. Hangabwärts darf diese entsprechend dem vorhandenen Niveauunterschied bis zum höheren Maximalwert von 8,5 m überschritten werden.

Auf Basis der Grundstücksgröße von 994 m² und der im Bebauungsplan vorgesehenen Staffelung errechnet sich eine maximal bebaubare Fläche von etwa 220 m².

Damit bestehen interessante Möglichkeiten für die Errichtung eines großzügigen Einfamilienhauses, bei dessen Planung die Hanglage und insbesondere der schöne Fernblick architektonisch optimal genutzt werden können.

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