Kein Bauzwang!
Die ruhige Sackgassenlage verspricht Privatsphäre und Erholung pur sowie viele Sonnenstunden.
Widmung: „Bauland-Wohngebiet“, offene Bauweise, Bauklasse I und II sowie einer Bebauungsdichte von bis zu 35 %.
Es gilt darauf hinzuweisen, dass ein kleiner Bach entlang der Grundstücksgrenze verläuft, weshalb das Grundstück der gelben Zone zuzuordnen ist und ein Mindestabstand von 3 Metern zur Bachbettkante, hinsichtlich der Bebauung einzuhalten ist.