Zum sofortigen Verkauf gelangt dieses Eckgrundstück mit einer Fläche von ca. 597m² (laut Grundbuch). Die Liegenschaft befindet sich in ruhiger und zugleich zentraler Lage von Sollenau. Die eben gelegene Parzelle überzeugt durch ihre ideale Form, die eine optimale Bebauung erlaubt. Die Ecklage sorgt zusätzlich für maximale Gestaltungsfreiheit.
Sollenau liegt im Bezirk Wiener Neustadt-Land in Niederösterreich und erfreut sich als Wohnort wachsender Beliebtheit. Die Wildgansgasse befindet sich in einer ruhigen Wohnsiedlung mit gepflegter Nachbarschaft und Einfamilienhauscharakter. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, ärztliche Versorgung und Freizeiteinrichtungen sind in wenigen Minuten erreichbar.
Die Lage bietet eine perfekte Kombination aus ländlicher Idylle und städtischer Nähe. Die Gemeinde punktet mit hoher Lebensqualität und einer familienfreundlichen Infrastruktur.
Auf der Liegenschaft befinden sich aktuell ein abbruchreifer Keller sowie ein kleines Nebengebäude. Zusätzlich ist das Grundstück stark verwildert (siehe Fotos).
Der Bahnhof Sollenau liegt nur ca. 7 Gehminuten entfernt. Hier halten Regionalzüge zum Hauptbahnhof Wien, ebenso nach Wiener Neustadt, Hollabrunn, Stockerau und Wien Floridsdorf.
Der Flächenwidmungsplan weist folgendes aus: BW-2WE (Bauland/Wohngebiet - maximal zwei Wohneinheiten), 35 (Bebauungsdichte (Angabe in Prozent)), o, k (offene Bauweise, gekuppelte Bauweise), 8 (Höchstzulässige Gebäudehöhe (Angabe in Meter)).
HINWEIS: IM FALLE EINER ERFOLGREICHEN VERMITTLUNG STELLEN WIR 3% DES KAUFPREISES ZZGL. 20% UST. ALS PROVISION IN RECHNUNG. SOFERN BEDARF BESTEHT, KÖNNEN WIR AUCH GERNE DIE KAUFVERTRAGSERRICHTUNG FÜR 1,5% ZZGL. 20% UST. ÜBERNEHMEN. AUCH BEI DER FINANZIERUNG KÖNNEN WIR IHNEN GERNE WEITERHELFEN. FÜR WEITERE FRAGEN STEHT IHNEN HERR DANIEL MASEK SEHR GERNE TELEFONISCH UNTER [Telefonnummer entfernt] ODER PER E-MAIL AN [E-Mail-Adresse entfernt] ZUR VERFÜGUNG.
Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist LIM-BROKER GmbH (im Folgenden „LB“) als Doppelmakler tätig. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LB mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären bzw. wirtschaftlichen Naheverhältnis steht. Die Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit der Angaben durch Dritte, insbesondere den Verfügungsberechtigten des Objektes, wird jedoch keinerlei Gewähr geleistet. Es wird hiermit weiters ausdrücklich festgehalten, dass durch Anfrage zu einem Objekt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und LB ein Maklervertrag zustande kommt und vereinbarungsgemäß im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten LB ein Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBl. 262 und 297/1996) in Höhe von 3% des Kaufpreises bzw. 2 (bei Wohnungen) oder 3 (bei sonstigen Objekten, insbesondere Gewerbeobjekten) Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. entsteht. Festgehalten wird ferner, dass vereinbarungsgemäß bei LB ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 MaklerG (i) das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder (ii) mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von LB fällt; oder (iii) das im Exposé bzw vertraglich bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von LB bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder (iv) das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LB (abrufbar unter: https://www.lim-broker.at/assets/AGB.pdf), auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.750m
Apotheke <2.250m
Klinik <10.000m
Krankenhaus <9.750m
Kinder & Schulen
Schule <750m
Kindergarten <500m
Universität <7.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.250m
Bäckerei <1.500m
Einkaufszentrum <3.750m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.000m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <2.750m
Flughafen <6.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap