1. Büros mieten in Niederösterreich
  2. Büros mieten in Baden
  3. Büros mieten in Bad Vöslau

Büro? Lokal? Vereinslokal? Kleingastro?Sie entscheiden die Nutzung

Kosten

Gesamtmiete
€ 2.730,00
Mietpreis/m²
€ 12,00
Miete (Netto)
€ 2.300,00
Betriebskosten
€ 300,00
Provisionshinweis
3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.

Ausstattung

Separates WC
Ja
Heizungsart
Zentralheizung
Beheizung
Gas
Klimatisiert
Ja
Baranlage
Gastroküche
Pizzaofen

Merkmale

Fläche
200 m²
Baujahr
1981
Nutzfläche
200 m²

Beschreibung

Sie möchten Ihre Bürofläche vergrößern?
Sie suchen ein Lokal für Ihre Verein?

!!! Dann haben wir hier das Richtige für Sie !!!

Eine Nutzfläche von rund 200m² lässt für die Verwirklichung Ihrer Träume und Wünsche keine Möglichkeiten offen.

Hier können Sie in den verschieden Räumen wahre Gestaltungswunder vollbringen.

Auch ein Pizzaofen mit Holzbefeuerung steht Ihnen neben einer funktionierenden Baranlage und Gastroküche zur Verfügung.

Das Objekt befindet sich zentral in der Thermen Stadt Bad Vöslau.
Die Therme selbst befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Die zu vermietende Gewerbefläche befindet sich im Obergeschoß des Gebäudes.

Im Erdgeschoß eröffnet im Februar 2024 ein namhafter europäischer Einzelhändler seine Verkaufsfläche auf ca. 800m², dadurch können auch Sie hier eine hohe Kundefrequenz für Ihr mögliches Business lukrieren.

Die Immobilie wurde bis vor kurzen als Gastrolokal genutzt.
Somit wäre die Möglichkeit der Nutzung einer Bar möglich und gentrennt nutzbare WC- Anlagen sind selbstverständlich auch vorhanden.
Mehrere Abstell- Lagerflächen
sogar eine großzügige Terrasse steht zur Nutzung zur Verfügung.

FLÄCHEN:
Nutzbare Fläche für Ihr Business: ca. 156m²
Terrassenfläche: ca. 44m²
WC Anlagen
Abstellräume
Großzügiger Lagerraum

Für Detailinformationen oder der Vereinbarung eines Besichtigungstermines wenden Sie sich bitte an

Roland MALY
[Telefonnummer entfernt]
[E-Mail-Adresse entfernt]

Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler darüber aufgeklärt und informiert, dass im Inserat seiner Immobilie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts anzugeben sind. Deren Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- bestraft werden. Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, der Abgeber ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.

Kontaktanfrage an IMMOcontract Immobilien Vermittlung GmbH

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.