Details
ca. 1800 m² Grundfläche, - 25 Meter Straßenfront, Kanal, Strom, Wasser am Grund
Verbaubarkeit: Bis 400 m² verbaubar, 5 Meter hoch
Harmonische Gestaltung der Bauwerke im Bauland
Die Dimension einzelner oder zusammenhängender Baukörper darf, In jenen Bereichen für die im Bebauungsplan die Bebauungsdichte „d" festgelegt ist, in seiner Breiten- und Längserstreckung eine rechteckige Fläche von 15 x 18 m nicht überschreiten. Zwischen den einzelnen Baukörpern muss ein Abstand im Ausmaß der vollen Gebäudehöhe des höheren Gebäudes eingehalten. Vorbauten nach § 52 NÖ BO sowie ein Nebengebäude oder eine bauliche Anlagen, bis maximal 6 m Breite und 3 m Höhe, sind den Baukörperabmessungen nicht anzurechnen.
Im Bauland Wohngebiet (BW, BWN) und Bauland Agrargebiet (BA) ist, ausgenommen in den in § 51 Abs. 1 NÖ BQ genannten Ausnahmefällen, zwischen Kleingaragen und Straßenfluchtlinien ein Mindestabstand 6m einzuhalten. Der Zufahrtsbereich ist zur Straße hin offen zu gestalten bzw. mit einem elektrischen Tor samt Fernsteuerung auszustatten.Herrlicher Baugund mit Stallungen in Gaaden bei Mödling
Die überbaute Fläche von Carports und sonstigen überdachten baulichen Anlagen darf im Wohnbauland (BW, BK, BA, BWN, BKN) maximal 50m2/Grundstück betragen.
Bauliche Anlagen deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (z.B.: Carports, Flugdächer) sind bei der offenen Bebauungsweise nur in einem einzigen seitlichen Bauwich zulässig. Der andere seitliche Bauwich muss freigehalten werden. Bei der gekuppelten und der einseitig offenen Bebauungsweise ist der seitliche Bauwich von Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, freizuhalten
Rest, siehe Bebauungsvorschriften der Gemeinde Gaaden