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INFO:
Wir benötigen in jedem Fall eine Lohnbestätigung bzw. bei Arbeitslosigkeit, Studenten oder einem geringfügigem Einkommen einen Bürgen, der über ein geregeltes Einkommen verfügt - auch hier benötigen wir unbedingt eine Lohnbestätigung.
Bei Selbstständigen brauchen wir eine „Entnahmebestätigung“ von Ihrem Steuerberater.
PROVISIONSFREI !! - UNBEFRISTET !!
GROßE WOHNANLAGE mit verstecktem CHARME
In einem großen (schmucken) Gebäudekomplex mit 5 Stiegen stehen derzeit nur mehr 06 Mietwohnungen zur Verfügung.
Die Wohnanlage wurde 1950 errichtet und strahlt trotz der vielen Jahre einen ganz besonderen Flair aus.