Die ein Betriebsobjekt angrenzende Freifläche von rund 5.400 m² ist für Lagerzwecke sowie Schwerverkehr geschottert und befestigt. Sie soll vorzugsweise langfristig an einen zukünftigen Nutzer der Hallen 1 oder 2 am gleichen Standort mit vermietet werden.
Eine Vermietung erfolgt nur am Umsatzsteuerpflichtige Gewerbe, keine Vermietung an Kfz-Gewerbe, Autohandelsplätze, Motorradclubs oder Privatpersonen.