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Möbliertes 3-Zimmer Apartment nahe der Alten Donau

Kosten

Gesamtmiete
€ 1.400,00
Mietpreis/m²
€ 20,00
Miete (Netto)
€ 1.400,00
Kautionshinweis
3 Bruttomonatsmieten
Provisionshinweis
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Ausstattung

Zimmer
3
Badezimmer
1
Heizungsart
Etagenheizung
Beheizung
Gas
Personenaufzug
Ja
Einbauküche
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Stellplatz

Merkmale

Fläche
70 m²
Etage
2
Baujahr
1968
Wohnfläche
70 m²
Objektzustand
gut erhalten

Beschreibung

Zur Vermietung gelangt eine geschmackvoll möblierte Wohnung im Herzen von Kaisermühlen. Nur wenige Schritte von den Grünoasen Alte Donau und Neue Donau entfernt ist es der perfekte Platz für Naturliebhaber, die mitten in der Stadt wohnen möchten. Sowohl ein Billa als auch Hofer befinden sich vor dem Hauseingang und perfektionieren das Nahversorgerangebot. In wenigen Busstationen gelangen Sie zur U2 Donaustadtbrücke oder zur U1 Kaisermühlen/Donau City.

Raumaufteilung:
• einladender Vorraum mit kleiner Garderobe und Schuhschrank
• sonniges Wohnzimmer mit gemütlicher Wohnlandschaft und Essgruppe
• vorgelagerte separate Küche mit diversen Einbaugeräten (hier befindet sich gut versteckt auch die Waschmaschine)
• über den Flur gelangt man zu einem praktischen Abstellraum mit Regalen
• großes Schlafzimmer in elegantem Weiß mit viel Stauraum
• Büro / Gästezimmer mit ausziehbarem Tagesbett und großem Wandschrank
• separate Toilette
• kompaktes Badezimmer mit Badewanne

Öffentliche Anbindung:
• Buslinie: 92A, 92B
• U1 Kaisermühlen / Donau City
• U2 Donaustadtbrücke

Kosten:
Miete: € 1.400,- inkl. BK
Kaution: € 4.200,-

Kontakt:
Für Fragen und zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen kontaktieren Sie bitte Frau Mag. Bettina Zaininger unter [Telefonnummer entfernt] oder [E-Mail-Adresse entfernt].

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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