Zum Vermietung gelangt eine ca. 88 m² große Terrassenwohnung (inkl. ca. 10 m² südseitiger Terrassenfläche) in absolut ruhiger Lage des 22. Bezirks (Donaustadt). Diese Immobilie vereint Großzügigkeit und hochwertige Bauweise
Exklusive Ausstattung & durchdachter GrundrissDie Wohnung befindet sich im 1. Stock (mit Lift) einer gepflegten Wohnhausanlage mit wenigen Einheiten und bietet folgende Raumaufteilung:
Wohnküche (ca. 33 m²) mit Einbauküche und Zugang zur ca. 10 m² großen Süd-Terrasse
Schlafzimmer (ca. 15 m²)
Kinderzimmer/Arbeitszimmer (ca. 10 m²)
Badezimmer mit Wanne, Dusche, Doppelwaschbecken und Waschmaschinenanschluss
Separates WC mit Handwaschbecken
Großzügiger Vorraum
Abstellraum
Alle Räume sind zentral begehbar, sehr hell und ruhig gelegen. Die Böden sind mit geöltem Parkett ausgestattet. Die südseitigen Terrassen laden zu entspannten Stunden im Freien ein – inklusive Wasseranschluss für Pflanzen oder Abkühlung an heißen Sommertagen.
Besondere Merkmale:Hochwertige Bauausführung mit Fußbodenheizung
Eigenes Kellerabteil
Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum im Haus
Die Wohnlage am Stadtrand bietet die perfekte Balance aus Ruhe, Natur und urbaner Erreichbarkeit. Nur wenige Gehminuten entfernt befindet sich die Bushaltestelle "Adam-Betz-Gasse" der Linie 98A, die zwischen Eßling, Schippanisiedlung und Aspernstraße U2 verkehrt. Von dort erreichen Sie rasch die U2-Station Aspernstraße, die eine schnelle Verbindung ins Wiener Stadtzentrum ermöglicht. Zudem ist die Anbindung an die A23 ideal für den Individualverkehr.
Provisionsfrei für Mieter
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung übernimmt der Vermieter die Provision – für Sie als Mieter/in fällt somit keine Vermittlungsgebühr an.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr DI Markus Raunig gerne telefonisch unter [Telefonnummer entfernt] oder per E-Mail an [E-Mail-Adresse entfernt] zur Verfügung.
Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist LIM-BROKER GmbH (im Folgenden „LB“) als Doppelmakler tätig. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LB mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären bzw. wirtschaftlichen Naheverhältnis steht. Die Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit der Angaben durch Dritte, insbesondere den Verfügungsberechtigten des Objektes, wird jedoch keinerlei Gewähr geleistet. Es wird hiermit weiters ausdrücklich festgehalten, dass durch Anfrage zu einem Objekt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und LM ein Maklervertrag zustande kommt und vereinbarungsgemäß im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten LB ein Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBl. 262 und 297/1996) in Höhe von 3% des Kaufpreises bzw. 2 (bei Wohnungen) oder 3 (bei sonstigen Objekten, insbesondere Gewerbeobjekten) Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. entsteht. Festgehalten wird ferner, dass vereinbarungsgemäß bei LB ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 MaklerG (i) das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder (ii) mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von LB fällt; oder (iii) das im Exposé bzw vertraglich bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von LB bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder (iv) das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LB (abrufbar unter: http://www.lim-broker.at/de/agb), auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.250m
Apotheke <1.250m
Klinik <2.750m
Krankenhaus <5.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.250m
Universität <1.500m
Höhere Schule <2.250m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <1.750m
Einkaufszentrum <1.750m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <2.500m
Post <1.250m
Polizei <1.750m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <2.500m
Straßenbahn <4.250m
Bahnhof <2.500m
Autobahnanschluss <5.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap