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Voll möblierte 2 Zimmer Wohnung

Kosten

Gesamtmiete
€ 749,00
Mietpreis/m²
€ 14,40
Kautionshinweis
3000

Ausstattung

Zimmer
2
Anzahl Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Heizungsart
Etagenheizung
Beheizung
Gas
Keller
Ja
Einbauküche
Ja
Gasheizung mittels Therme, Bad mit Dusche, WC, Waschmaschine, Einbauküche mit Herd, Dunstabzug, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kühlschrank, Gefrierschrank, Geschirr, 2 Betten, Sofa, Esstisch mit Sesseln, Kommode, Nachtkästchen, TV

Merkmale

Fläche
52 m²
Anzahl Geschosse
3
Nutzfläche
52 m²
Verfügbar ab
15.8.2026
Vermietet
Ja
Objektzustand
gut erhalten

Energie

HWB (kWh/m²a)
149
HWB-Klasse
E
fGEE
2
fGEE-Klasse
D

Beschreibung

Besichtigungen sind nur am 4.8. zwischen 16.00 und 18.00 möglich.
Bitte melden Sie sich für die Besichtigung an!
Die Wohnung ist bis zum 1.8.2026 vermietet.
Einzug ist ab dem 15.8.2026, spätestens per 1.9.2026 möglich.
Strom, TV, Internet und Heizkosten sind nicht im Mietpreis inkludiert.
Ein Kellerabteil ist vorhanden.
Die Wohnung wird ausschließlich wie auf den Bildern ersichtlich voll möbliert vergeben.
Das Haus verfügt über keinen Aufzug.

Diese vollmöblierte 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. Stock eines 3-stöckigen Gebäudes in der Wilhelminenstrasse im 16. Wiener Gemeindebezirk (1160 Wien). Die Wohnung hat eine Gesamtfläche von 52 m2 und wird für monatlich 749 Euro vermietet, mit einer Kaution von 3.000 Euro. Die Befristung beträgt 5 Jahre.

Die Wohnung verfügt über eine Einbauküche, ausgestattet mit Herd, Dunstabzug, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kühlschrank, Gefrierschrank sowie Geschirr. Das Badezimmer ist mit einer Dusche und WC ausgestattet, zudem steht eine Waschmaschine zur Verfügung. Geheizt wird mittels Gastherme.

Zur Einrichtung gehören 2 Betten, ein Sofa, ein Schrank, ein Schreibtisch, ein Esstisch mit Sesseln, eine Kommode, Nachtkästchen sowie ein TV. Der Zustand der Wohnung wird als gepflegt beschrieben.
Die Wohnung wird ausschließlich möbliert an maximal 2 Personen ohne Haustiere vermietet. Lohnnachweis mittels Lohnzettel oder Einkommenssteuererklärung muss seitens der Mieter oder adäquater Bürgen erbracht werden.

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