Diese großzügig geschnittene 4-Zimmer-Wohnung mit ca. 87,46 m² Wohnfläche überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung und vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Die gut proportionierten Wohnräume bieten ausreichend Platz für Familien, Paare oder Eigennutzer mit Bedarf an einem zusätzlichen Arbeits- oder Gästezimmer.
Das Raumangebot umfasst zwei großzügige Zimmer mit ca. 20,87 m² und 18,49 m² sowie ein weiteres Zimmer mit rund 11,08 m². Die separate Küche ermöglicht eine angenehme Trennung von Wohn- und Kochbereich und bietet ausreichend Platz für den täglichen Bedarf.
Mehrere praktische Abstellräume schaffen wertvollen Stauraum und erhöhen den Wohnkomfort im Alltag. Das Badezimmer wird durch ein separates WC ergänzt. Die funktionale Raumaufteilung sorgt für kurze Wege und eine optimale Nutzung der vorhandenen Wohnfläche.
Bei den verwendeten Fotos handelt es sich nicht um Fotos der beschriebenen Einheit, aber um Fotos aus ähnlichen Wohnungen aus dem selben Haus.
Highlights:
• Ca. 87,46 m² Wohnfläche
• 3-Zimmer-Wohnung mit durchdachtem Grundriss
• Großzügige Wohn- und Schlafräume
• Separate Küche
• Mehrere praktische Abstellräume
• Badezimmer und separates WC
• Flexible Nutzungsmöglichkeiten für Familien, Paare oder Homeoffice
• Funktionale Raumaufteilung mit viel Stauraum
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Der Vermittler, die Boom Living GmbH & Co KG, ist als Doppelmakler tätig.
Die im Exposé dargestellten Bilder können teilweise mittels KI bearbeitet oder visualisiert worden sein; für Abweichungen zwischen der bildlichen Darstellung und dem tatsächlichen Zustand der Immobilie sowie für dargestellte Ausstattungen wird keine Gewähr geleistet.
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wird die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.