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Kleingarten im Eigentum - Hausbau möglich

Kosten

Kaufpreis
€ 355.000,00
Provisionshinweis
3.00 % zuzüglich USt.

Ausstattung

Zimmer
2
Anzahl Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Terrasse
Ja
Terrassenfläche
6 m²

Merkmale

Fläche
35 m²
Baujahr
ca. 2005
Wohnfläche
35 m²
Grundstücksfläche
425 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
gut erhalten

Beschreibung

Mein Häuschen direkt neben dem Erholungsgebiet Laaer Wald

Hier könnte schon bald Ihr Traumhaus mitten in Wien und direkt neben einem Erholungsgebiet stehen! Dieses Grundstück (Anteilseigentum) ist bebaubar; derzeit steht ein älteres, nettes und gepflegtes Kleinhaus darauf. Das Sommerhaus ist teilunterkellert mit einer Nutzfläche von rd. 35 m² bestehend aus Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Dusche/WC und Abstellraum. Es verfügt über Strom-, Wasser-, Kanal- und Telefonanschluss. Eine überdachte Terrasse lädt zum Sitzen ein; Ihre Gartengeräte können in den vorhandenen Nebengebäuden gelagert werden.

Großerholungsraum Laaerberg
Der „Laaer Wald“ ist ein 40 ha großes Erholungsgebiet mit 3 ha Wasserflächen (Butterteich, Blauer Teich). Hier finden Sie Laufstrecken durchs Vogelschutzgebiet, eine Aussichtsplattform sowie Waldspielplätze und Lagerwiesen. Ein Traum mitten in der Großstadt.
Gleich anschließend bietet die Löwygrube als klassische, aber naturnahe Parkanlage mit 16 ha Auslauf für Hunde sowie Kinderspielplatz, Flußballplatz, Sitzmöglichkeiten und Trinkbrunnen. Gemeinsam mit dem direkt angrenzenden Kurpark Oberlaa (60 ha), dem Volkspark Laaerberg und dem Böhmischen Prater bilden der Laaer Wald und die Löwygrube den Großerholungsraum Laaerberg.

Widmung:
Dieses Grundstück hat die Widmung „Eklw – Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen“. Damit darf grundsätzlich ein Kleingartenwohnhaus mit einer Grundfläche von 50 m³, zwei Etagen, einem Keller sowie einer Terrasse gebaut werden. Die Gesamthöhe des Hauses (Bauwerkshöhe) darf fünf Meter nicht überschreiten.
Details entnehmen Sie bitte dem beigelegten „Informationsblatt für Bauvorhaben im Kleingartengebiet“ der MA 37 Baupolizei.

Das Kleinhaus steht auf einem großen Grundstück (1441/2), das in viele Parzellen unterteilt ist. Sie erwerben Anteilseigentum am großen Grundstück (genau genommen an drei großen Grundstücken) und dürfen ein Bauwerk auf fremden Grund (§ 435 ABGB) errichten sowie einen Teil dieses Grundstückes (ihre Parzelle mit der Nummer 174) gärtnerisch (keinesfalls gewerblich) nützen. Durch den Erwerb des Anteils an der gesamten Liegenschaft entstehen weder Pacht noch Miete für dieses Grundstück. Einzig der Kleingartenverein verrechnet für seine Dienstleistung einen kleinen jährlichen Beitrag sowie eine „Eintrittsgebühr“. Die Parzelle unterliegt dem Kleingartengesetz und ist Teil einer Kleingartensiedlung. (Kleingartengesetzt ist beigelegt.)

Öffentlicher Verkehr:
Bahn:Bahnhof Wien Grillgasse: S 60, R95, REX 6, REX 62, REX 63, REX 64
Hauptbahnhof Wien
U1: Troststraße (20 min)
Bim:6, 11, D
Bus:15A, 68A, 68B

Organisation/Kleingartenverein:
Wie bei Kleingärten üblich, ist mit dem Kauf dieses Anteils die Mitgliedschaft im „Kleingartenverein der Garten- und Tierfreunde am Laaerberg“ zwingend. Der Verein erhält ein Vorkaufsrecht im Grundbuch und muss auf dieses auch bei diesem Verkauf verzichten.
Der Kleingartenverein verwaltet die Gesamtliegenschaft ähnlich einer Hausverwaltung und überwacht die Einhaltung der Vorschriften. Der Käufer hat eine Strukturinvestitionsbeitrag von rd. € 4.300,-- vor Kauf der Gartenparzelle an den Verein zu bezahlen. Das derzeit gültige Kleingartengesetz liegt den Unterlagen bei. Der registrierte Verein hat die ZVR-Zahl 922287011.

OPEN HOUSE:
Die Liegenschaft wird zum Fixpreis verkauft und kann am Freitag, den 24. Mai zwischen 10 und 18 Uhr besichtigt werden. Bitte fordern Sie dazu zuerst unsere ausführlichen Unterlagen an und reservieren Sie nach Erhalt der Unterlagen online Ihren Besichtigungstermin. Lassen Sie sich diesen Grünen Traum nicht entgehen!

Rechtliche Hinweise:
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften weisen wir als konzessioniertes Maklerunternehmen auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Abgeber hin und deklarieren unsere Tätigkeit als Doppelmakler. Bitte beachten Sie alle dem Mail mit dem Exposé beigefügten Unterlagen betreffend unsere Aufklärungspflichten. Die Zahlung der vorgenannten Provision wird auch für die Fälle vereinbart, dass der Angebotsteller - außer für den Fall der berechtigten Ausübung des Rücktrittsrechtes nach § 3, 3a oder 30 a KSchG - von diesem Anbot bzw. vom abgeschlossenen Rechtsgeschäft ohne wichtigen Grund zurücktritt oder die Ausführung des Rechtsgeschäftes wider Treu und Glauben vereitelt (§ 15 Abs 1 Z 1 MaklerG).

Stand der Informationen: Mai 2024
Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten!
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Im Falle persönlicher Besichtigungen werden wir uns bemühen, größtmöglichen Abstand zu halten und Hygienemaßnahmen zu ergreifen, die ein Infektionsrisiko so weit wie möglich minimiert.

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