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Rohdachboden mit viel Potenzial in 1070 Wien

Kosten

Kaufpreis
€ 750.000,00
Provisionshinweis
3 % + 20 % USt

Merkmale

Fläche
590 m²
Nutzfläche
590 m²

Energie

HWB (kWh/m²a)
171.5
HWB-Klasse
E
fGEE
2.3
fGEE-Klasse
D

Beschreibung

++ENTWICKLUNGSPOTENZIAL++

Zum Verkauf gelangt dieser noch nicht bewilligte Rohdachboden in guter Lage des 7. Wiener Gemeindebezirks.

Die derzeitige Planung umfasst 7 sehr gut geschnittene Wohnungen. Insgesamt sind dadurch ca. 517 m² Wohnnutzfläche zzgl. ca.73 m² Freiflächen erzielbar.

Umgebung:

Die Lage des Objekts kann als sehr gut beschrieben werden. Das zum Verkauf stehende Objekt liegt direkt am Neubaugürtel.

Die U-Bahnstation Burggasse/Stadthalle (U6) befindet sich direkt vor der Haustüre, durch welche man eine gute Nord-Süd-Verbindung durch ganz Wien erhält.

Weitere öffentliche Verkehrsmittel:
Straßenbahnlinien: 5 (Josefstädter Straße – Westbahnhof), 6 (Burggasse/Stadthalle – Reumannplatz), 18 (Burggasse/Stadthalle – Schlachthausgasse), 49 (Dr.-Karl-Renner-Ring – Baumgarten)
Buslinie: 48A (Dr.-Karl-Renner-Ring – Baumgartner Höhe)
Preis:

Der lastenfreie Kaufpreis beträgt EUR 750.000.

Es besteht auch die Möglichkeit auf Anzahlung von 500€/m² bis die Zustimmung der Miteigentümer für den Ausbau des Rohdachbodens eingeholt wurde. Erst danach ist der volle Kaufpreis fällig.

Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte jedenfalls eine E-Mailanfrage an [E-Mail-Adresse entfernt] zukommen!

Kaufnebenkosten:
3,5 % Grunderwerbsteuer
1,1 % Grundbucheintragungsgebühr
3,6 % Vermittlungshonorar (inkl. 20 % USt.)
1,5%+Barauslagen + 20%USt Vertragserrichtungskosten

Wir weisen ausdrücklich auf unser wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/ der Abgeberin hin! Unsere gesetzlichen Pflichten als Doppelmakler werden dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Irrtum und Änderungen vorbehalten.

Alle hier veröffentlichen Informationen basieren auf den uns von dem Abgeber/ der Abgeberin zur Verfügung gestellten Informationen und wurden nicht selbst erhoben.

HINWEIS GEMÄß ENERGIEAUSWEISVORLAGEGESETZ: EIN ENERGIEAUSWEIS WURDE VOM EIGENTÜMER BZW. VERKÄUFER, NACH UNSERER AUFKLÄRUNG ÜBER DIE AB 1.12.2012 GELTENDE GENERELLE VORLAGEPFLICHT, SOWIE AUFFORDERUNG ZU SEINER ERSTELLUNG NOCH NICHT VORGELEGT. DAHER GILT ZUMINDEST EINE DEM ALTER UND DER ART DES GEBÄUDES ENTSPRECHENDE GESAMTENERGIEEFFIZIENZ ALS VEREINBART. WIR ÜBERNEHMEN KEINERLEI GEWÄHR ODER HAFTUNG FÜR DIE TATSÄCHLICHE ENERGIEEFFIZIENZ DER ANGEBOTENEN IMMOBILIE.

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