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Familientraum in Margareten: 4-Zimmer-Maisonette mit Garten und Balkon

Kosten

Gesamtmiete
€ 2.499,00
Mietpreis/m²
€ 22,73
Miete (Netto)
€ 2.023,79
Betriebskosten
€ 248,03
Kaution
€ 7.497,00
Kautionshinweis
7.497,00 €
Provisionshinweis
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Ausstattung

Zimmer
4
Badezimmer
1
Heizungsart
Zentralheizung
Balkon
Ja
Balkonfläche
3,74 m²
Gartenfläche
72,3 m²
Terrasse
Ja
Terrassenfläche
16,25 m²
Einbauküche
Ja

Merkmale

Fläche
109,95 m²
Wohnfläche
109,95 m²
Verfügbar ab
ab sofort

Beschreibung

Zur Vermietung gelangt eine großzügige 4-Zimmer-Wohnung mit traumhaftem Garten und Balkon in bester Wohn- und Ruhelage des 5. Bezirks.

Raumaufteilung 1. Ebene:
• Vorraum
• geräumiges Wohnzimmer
• komplett ausgestattete Küche
• Abstellraum
• separate Toilette inkl. Handwaschbecken 
• Terrasse/Garten

Raufaufteilung 2. Ebene:
• 3 Schlafzimmer, eins davon mit Zugang zum Balkon 
• Badezimmer mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Toilette und Fenster
• Balkon

Lage und Infrastruktur:
Die Wohnung befindet sich im Herzen des beliebten 5. Bezirks, Margareten. In unmittelbarer Nähe stehen zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und Geschäfte des täglichen Bedarfs zur Verfügung. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist ausgezeichnet: Die U4-Station Pilgramgasse sowie mehrere Buslinien (12A, 14A, 59A) sind fußläufig erreichbar und bringen Sie schnell ins Stadtzentrum oder in andere Bezirke. Margareten zeichnet sich durch seine lebendige Mischung aus urbanem Flair, kultureller Vielfalt und grünen Erholungsräumen aus. Die zentrale Lage erlaubt kurze Wege sowohl für Freizeitaktivitäten als auch für den Alltag, während moderne Rad- und Gehwege die Mobilität zusätzlich erleichtern. Ein idealer Standort für alle, die das urbane Leben in Wien mit bester Infrastruktur und ausgezeichneter Verkehrsanbindung schätzen.

Kosten:
Miete: € 2.499,00 inkl. BK und 10% USt.
Kaution: € 7.497,00

Kontakt:
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an Herrn Benedikt Wawra unter [E-Mail-Adresse entfernt] oder mobil unter [Telefonnummer entfernt].

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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