Top Lage im Herzen der Wiener City
2. Liftstock
Spazieren Sie nur 3 Minuten zum Stephansplatz oder ebenso kurz zum Stubentor (U3).
Die Läden der Wollzeile, des Graben und der Kärntner Straße sind in kürzerster Zeit fußläufig erreichbar.
Details:
2. Liftstock in einem sehr gepflegten 30er Jahre-Haus (höhere Räume als im Neubau!)
Erstbezug nach Generalsanierung!
+ 3 Zimmer
+ neues Bad mit Wanne, Waschmaschinenanschluss und Handtuchtrockner
+ separate Toilette
+ neue Komplettküche mit Abstellraum
• alle Räume sind separat begehbar
moderne Gasetagenheizung
(HWB 30, class B)
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Bitte beachten Sie:
Die vorstehenden Informationen sind unverbindlich sowie freibleibend und dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines allfälligen Kauf- bzw. Mietanbotes. Irrtum, Satz- und Druckfehler sowie Zwischenverkauf /-vermietung sind vorbehalten.
Maitz Immobilientreuhand e.U. ist als Doppelmakler im Sinne des § 5 Maklergesetz (MaklerG) idF. BGBl. Nr. 262/1996 tätig.
Auf ein bestehendes wirtschaftliches / persönliches Naheverhältnis zum Abgeber im Sinne des § 6 Abs. 4 Maklergesetz idF. BGBl. Nr. 262/1996 wird ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Eckdaten und Informationen wurden uns vom Abgeber zur Verfügung gestellt; für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung.
Wir raten Ihnen stets die Liegenschaft persönlich und auf Wunsch auch im Beisein eines Sachverständigen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens zu besichtigen und sämtliche Unterlagen zu dem Objekt zu prüfen.
Nebenkosten: 1,1% Eintragungsgebühr, 3,5% Grunderwerbsteuer, Maklersprovision bei Kauf 3% vom Kaufpreis + 20% USt., Kosten für Mietvertragsvergebührung (sofern nicht Wohnzweck), Maklerprovision bei Miete je nach Mietdauer 1-2 Bruttomonatsmieten (+ 20% USt) / bei Gewerbeimmobilien 2-3 Bruttomonatsmieten (20% USt.). Bei Abschluss eines Immobiliengeschäfts über ein von uns namhaft gemachtes Objekt wird eine Vermittlungsprovision in gesetzlich maximal zulässiger Höhe in Rechnung gestellt. Die Provisionspflicht (zuzügl. gesetzlicher USt.) besteht auch dann, wenn das Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen) oder wenn der Auftraggeber (Interessent) die von uns namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.