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Baukosten

Durch kluge Planung lässt sich Geld sparen

Oft gehen Bauherren mit unrealistischen Vorstellungen an die Planung ihres Domizils. Viele wissen zwar von Beginn an, welche noble Wanne ihr Bad zieren soll, auch italienische Fliesen und Textiltapeten sind häufig schon ausgesucht, bevor der erste Stein gesetzt ist, aber von Bauart, Form und Größe ihres neuen Hauses haben angehende Bauherren oft noch keine Vorstellung.

Wer sparen will, der muss analytisch an die Planung herangehen. Zunächst stellt sich die Frage nach dem Grundstück: Je kleiner desto preiswerter. Besonders günstig sind Erbbaugrundstücke. Sparen lässt sich auch bei der Wahl der richtigen Hausform. Wer klare Grundrisse wählt, einfache Fassaden ohne Erker, Vor- und Rücksprünge, wer auf Wintergärten, eingezogene Balkone und Dachterrassen verzichtet, der kann sein Budget schonen. Gutes Geld lässt sich auf dem Dach sparen: Statt einer Gaube kommt ein Dachflächenfenster aufs Dach.Der erwirtschaftete Gewinn entspricht dem Gegenwert der Sanitärinstallationen!

Auch die Dacheindeckung birgt Potenzial: Wählt der Bauherr statt traditioneller Falzziegel moderne Betondachsteine, bleibt mehr Geld im Portemonnaie. Heftig gestritten wird in vielen Familien über den Keller. Bauen oder lieber nicht? Wer auf den Unterbau verzichtet, der spart den Gegenwert eines Mittelklassewagens, rechnet der VPB. Das ist erwägenswert, denn Haustechnik muss heute nicht mehr im Keller untergebracht werden. Dafür reicht ein kleiner Raum, eventuell unter dem Dach. Allerdings ist der Verzicht auf den Keller endgültig.

Wer sich eine Liste macht und kritisch ans Thema herangeht, der findet an seinem Traumhaus viele Details, die er sich zwar wünscht, aber nicht wirklich benötigt: Braucht und nutzt die Familie die geplante Sauna tatsächlich? Benötigt die dreiköpfige Gemeinschaft zwei komplett ausgestattete Bäder? Die müssen auch gepflegt werden. Was bringt der offene Kamin - außer Arbeit und Rußspuren an der Decke? Muss die Küche vom führenden Hersteller kommen? Im nächsten Jahr ist sie schon wieder unmodern. Soll der Küchenboden wirklich aus Marmor sein? Hartgummi- und Holzböden schonen die Gelenke. Braucht der Hausbesitzer Vollholz- oder Ganzglastüren zum Wohlbefinden? Sind Rollläden unentbehrlich? Darf es statt der Garage auch ein Carport sein? Die Liste lässt sich individuell verlängern.

Wer am Extra spart, der kann viel Geld herein holen. Keineswegs sparen sollte man allerdings an moderner Heiztechnologie und solider Dämmung. Vorausschauende Bauherren sollten ihre neuen Häuser mit einem zukunftsweisenden Mix aus moderner und konventioneller Heiztechnik ausstatten. Auf lange Sicht spart das wirklich Geld und schont die Umwelt.

Sparen beim Neubau mit Architekt

  • Verzicht auf den Keller
  • Holzbau statt Massivbau
  • leichte statt massiver Trennwände innen
  • Carport statt Garage
  • einfache Bauformen wählen
  • Eigenhilfe am Bau
  • Ausbau in Etappen (verteilt Finanzlast)
  • Alten und behindertengerechte Bauteile von Beginn an einplanen
  • Ausrichtung des Hauses nach Süden
  • innovative Heiztechnik amortisiert sich in einigen Jahren

Sparen beim Neubau mit Bauträger

  • Prüfung des Bauvertrages vor Abschluss durch den Sachverständigen
  • Prüfung des Zahlungsplanes
  • Prüfung der Baubeschreibung
  • Nachbesserungen des Bauvertrages / Zahlungsplanes /der Baubeschreibung
  • laufende Baukontrolle durch den Sachverständigen
  • Bauabnahme in Begleitung des Sachverständigen

Sparen beim Kauf einer gebrauchten Immobilie

  • Wertgutachten vom Sachverständigen erstellen lassen
  • Sanierungsgutachten einholen

Bei der Bauunterhaltung

  • Begutachtung von Bauschäden durch den Sachverständigen
  • Sanierungsvorschläge für Bauschäden
  • Laufende Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen nach dem Kauf
  • Begleitung bei der Abnahme der Sanierungsarbeiten mit Handwerksfirmen

Hohe Rechnung trotz Kostenvoranschlag

Irrt sich der Fachmann, so geht dieser Irrtum, soweit er nicht zu einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages führt, zu Lasten des Auftraggebers. Als unwesentlich werden in der Regel Überschreitungen von weniger als 10 %, in Einzelfällen bis 25 % gesehen. Nur wenn eine Überschreitung des Kostenvoranschlages voraussichtlich höher als ca. 10 % ausfallen wird, ist der Handwerker verpflichtet, dies dem Besteller anzuzeigen. Der Besteller ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Er hat jedoch die bis dahin geleistete Arbeit zu bezahlen. Darüber hinaus hat er Ersatz für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu leisten. Das sind bspw. Gebühren, die der Handwerker für die Erteilung einer Genehmigung im Interesse des Bestellers zu zahlen hatte. Auch wird in nicht wenigen Fällen mit erheblichen Mehrkosten für die Restarbeiten zu rechnen sein.

Wenn der Handwerker nicht rechtzeitig vor Mehrkosten warnt

Nicht besser ergeht es dem Besteller in der Regel, wenn der Handwerker seiner Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige einer erwarteten Überschreitung des Voranschlages nicht nachkommt und den Auftrag vollständig ausführt. Der Besteller hat dann zwar einen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser beinhaltet jedoch nicht mehr, als so gestellt zu werden, wie er bei rechtzeitiger Anzeige und ausgesprochener Kündigung stehen würde.

Er kann also die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Werkleistungen dem Unternehmer zur Verfügung stellen. Behält er sie, muss er ihren Wert vergüten. Wenn er beweisen kann, dass er das Werk durch einen billigeren Drittunternehmer oder in Eigenarbeit hätte vollenden lassen können, kommen weitergehende Ansprüche in Betracht.

Den Anbieter prüfen

Dem Verbraucher, der keine Überraschungen bei der Rechnung erleben möchte, kann also nur geraten werden, sich nicht allein auf einen Kostenvoranschlag zu verlassen. Wichtiger kann insbesondere bei größerem Vorhaben die Seriösität eines Anbieters sein, wie sie etwa durch Überprüfung der Referenzen festgestellt werden kann. In manchen Fällen ist auch eine Nachfrage in einer Verbraucherzentrale aufschlussreich.

Gelingt es darüber hinaus, den seriösen Anbieter zur Abgabe eines verbindlichen Kostenvoranschlages zu veranlassen, kann der Verbraucher ohne Sorge die Rechnung erwarten. Er kann dann verlangen, dass das Werk zum veranschlagten Preis ausgeführt wird.

Ein Kostenvoranschlag sollte folgende Rechnungspositionen aufweisen:

  • Arbeitszeit und gegebenenfalls Zuschläge
  • Fahrt- und Wegezeit
  • gegebenenfalls Fahrzeugkosten und
  • Materialkosten.

Weitere Positionen sind in der Regel unberechtigt und brauchen bei späterer Berechnung nicht gezahlt werden.Kostenvoranschläge - das sollte jeder wissen - sind grundsätzlich kostenlos, wenn bei der Anfertigung des Voranschlages nicht umfangreiche Berechnungen, Entwürfe oder Pläne erforderlich sind und deswegen eine Kostenerstattung ausdrücklich individuell vorher vereinbart worden ist.