Die bezaubernde Altbauwohnung erstreckt sich im pulsierenden Herzen von Bad Radkersburg, lediglich 200 Meter vom Hauptplatz entfernt. Eingebettet in ein mittelalterliches Bürgerhaus, das bereits im 16. Jahrhundert seine ersten Erwähnungen fand, präsentiert sich dieses Wohnjuwel nach einer umfassenden Sanierung im Jahr 2011. Mit fünf großzügigen Wohnräumen, alle nach Süden ausgerichtet, schafft die Wohnung ein lichtdurchflutetes und einladendes Ambiente. Die Wärme der Räume wird durch drei charmante Kachelöfen verstärkt, die nicht nur behagliche Wärme, sondern auch eine nostalgische Gemütlichkeit vermitteln.
Ein herausragendes Merkmal dieser Wohnung ist zweifelsohne die über 40m² große Innenhofterrasse, direkt von der Küche aus erreichbar. Von hier aus genießen Sie nicht nur einen malerischen Blick in den Gemeinschaftsgarten, sondern können auch die Ruhe und Entspannung im lebendigen Stadtzentrum erleben. Für sonnige Tage und laue Abende steht zudem ein geräumiger Balkon mit etwa 19m² zur Verfügung, der zusätzlichen Raum bietet, um Energie zu tanken und das Leben im Freien zu genießen.
Die Wohnung verfügt über zwei Badezimmer. Das Hauptbadezimmer beeindruckt mit einer großzügigen Dusche und einer einladenden Badewanne, während eine separate Gästetoilette zusätzlichen Komfort bietet.
Die Wohnung wird mittels Fernwärme beheizt, was für eine effiziente und angenehme Wärme sorgt. Die Fenster wurden ebenfalls im Jahr 2011 erneuert und sind mit Doppelverglasung ausgestattet, um optimalen Wärmeschutz zu gewährleisten. Zusätzlich bieten Holzläden im Sommer angenehmen Schutz vor der Sonne. Der alte Holzdielenboden trägt zu einer weiteren charmanten und behaglichen Atmosphäre bei und rundet das historische Flair dieser Wohnung perfekt ab.
Diese liebevoll gestaltete Altbauwohnung vereint gekonnt Geschichte, Komfort und Lebensqualität und bietet ein außergewöhnliches Wohngefühl im historischen Zentrum von Bad Radkersburg.
Der Auftraggeber wurde über die Informationspflichten bezüglich
der Energieausweiskennzahl in Inseraten, die Pflicht zur Vorlage und
Aushändigung eines Energieausweises sowie die
Verwaltungsstrafbestimmungen informiert.