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Wohngebäude mit landwirtschaftl. Flächen in Kennelbach

Kosten

Provisionshinweis
3 % Maklerhonorar zuzügl. 20 % MWST
Weitere Kostendetails
3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Eintragungsgebühr, 1,2 % Vertrags- und Treuhandkosten

Ausstattung

Zimmer
10
Anzahl Schlafzimmer
7
Badezimmer
3

Merkmale

Fläche
270 m²
Baujahr
1996
Wohnfläche
270 m²
Nutzfläche
431 m²
Objektzustand
gut erhalten

Beschreibung

Kennelbach:
Ruhig Wohnen im Grünen = Doppelwohnhaus mit landwirtschaftlichen Flächen:

Die verkaufsgegenständliche Liegenschaft befindet sich nur ca. 200 m östlich der Pfarrkirche und nur unweit des Ortszentrums von Kennelbach praktisch am Ende einer Sackgasse.
Wie die Adresse „Lochmühle“ bereits sagt, befindet sich die Liegenschaft in der Nähe eines kleinen Baches, wo früher die sogen. „Lochmühle“ betrieben wurde!
Auf dem großzügigen Anwesen, mit einem Wohnhaus, das als Energiesparhaus 1996 errichtet wurde, dem angebauten Altbau (ca. 1902) mit 2 Wohneinheiten und Stallungen im Untergeschoss, einem separaten 2-geschossigen Werkstätten-gebäude mit Unterstellplatz für mehrere landwirtschaftliche Fahrzeuge, einem Gartenhaus, einem Gewächshaus und dem land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaftsbereich mit Wald und Wiesen mit rund 18.500 m² sind viele Nutzungsmöglichkeiten gegeben!
Das Wohnhaus Lochmühle 11a ist voll unterkellert und besteht weiters aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss und befindet sich in einem sehr gepflegten Gesamtzustand. Zentralheizung über eine Holz-Stückgutheizung.
Das Wohnhaus Lochmühle 11 besteht aus einem Kellergeschoss mit Stallung, einem Erd- und einem Obergeschoss. Keine Zentralheizung.
Im sehr gepflegten Garten ist eine Gartenanlage mit verschiedenen Niveaus mit Natursteinen angeböscht und geschmackvoll gestaltet. Weiters sind ein Gewächshaus und ein Gartenhaus vorhanden.
Grundstück:Es sind Liegenschaften im Gesamtausmaß lt. Grundbuch von ca. 18.522 m²
Widmung:Die Liegenschaften sind als FL-Freifläche Landwirtschaft bzw. Wald im Flächenwidmungsplan ausgewiesen.
Aufgrund der Widmung ist ein Erwerb der Liegenschaften den Maßstäben des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes zu unterziehen!
Nähere Informationen direkt bei Ambros K Hiller, MSc, persönlich!

Kontaktanfrage an Herrn Hiller MSc

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