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Vielseitige Lagerfläche in Fügen

Kosten

Weitere Kostendetails
auf Anfrage!

Merkmale

Fläche
157,42 m²
Nutzfläche
157,42 m²
Verfügbar ab
nach Vereinbarung

Beschreibung

Diese großzügige Lagerfläche in Fügen bietet mit einer Gesamtfläche von 157,42 m² eine vielseitige Nutzungsmöglichkeit für Unternehmen, die nach einer optimalen Lagerlösung suchen. Die Lage ist ideal, da sie eine ausgezeichnete Anbindung an wichtige Verkehrswege bietet, was den Transport von Waren und Gütern erleichtert.

Das herausragende Merkmal dieser Fläche ist ihre Flexibilität. Durch die Möglichkeit zur Teilung können die Räumlichkeiten individuell angepasst werden, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Mieter gerecht zu werden.

Zusätzlich sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden, um einen reibungslosen Zugang zur Lagerfläche zu gewährleisten, sowohl für Lieferfahrzeuge als auch für Mitarbeiter und Kunden. Die moderne Umgebung bietet zudem Sicherheit, Komfort und Effizienz für geschäftliche Aktivitäten.

Die umliegende Infrastruktur bietet verschiedene Dienstleistungen und Einrichtungen, darunter Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und weitere Geschäfte, die den täglichen Bedarf abdecken.

Diese Lagerfläche in Fügen ist eine äußerst attraktive Option für Unternehmen, die nach einer flexiblen und gut gelegenen Lagerfläche suchen. Mit ihren vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und der attraktiven Umgebung bietet sie eine ideale Lösung für geschäftliche Aktivitäten.

Zu erwartende Mietnebenkosten: Kaution, Kosten Mietvertrag, Vergebührung Mietvertrag;

Neugierig? Gerne informiere ich Sie unverbindlich!

Ihre Mag. (FH) Alexandra Rieder, M.A.

Rechtlicher Hinweis: Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von Fr. Mag. (FH) Alexandra Rieder, M.A., welche als Immobilientreuhänderin tätig ist, unterbreitet. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben und Informationen Dritter. Hierfür wird keine Haftung übernommen. In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) können Termine nurmehr nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktdaten vereinbart werden.

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