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Grundstück mit touristischer Widmung in Mösern. Investieren Sie in die Schönheit der Tiroler Alpen!

Kosten

Merkmale

Fläche
822 m²
Grundstücksfläche
822 m²

Beschreibung

Willkommen in Mösern, wo die majestätischen Tiroler Alpen Ihre Kulisse bilden und die Luft mit dem Duft der Natur erfüllt ist. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr nächstes Projekt zu realisieren: auf einem 822 m2 großen Grundstück mit touristischer Widmung ist vieles möglich!

Mit der Nähe zu Seefeld und den unzähligen Freizeitmöglichkeiten der Tiroler Alpen ist Mösern mit dem idyllischen Möserer See, der fussläufig in wenigen Minuten vom Grundstück entfernt liegt, der ideale Ort für ein Familienheim. Nutzen Sie die touristische Widmung, um ein großzügiges Anwesen zu gestalten, das Platz für mehrere Generationen bietet, einschließlich separater Einliegerwohnungen für Ihre Gäste.

Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit, um Ihre Visionen zu verwirklichen und in die Zukunft von Mösern zu investieren. Kontaktieren Sie mich jetzt, um mehr über dieses einzigartige Grundstück zu erfahren und Ihren nächsten Schritt zu planen!

Herzlichst,
Ihre Gabriele Steinlechner

Rechtlicher Hinweis:
Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von Frau Mag. (FH) Gabriele Steinlechner, welche als Immobilientreuhänderin tätig ist, überreicht. Alle Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche mir vom Eigentümer oder/und von Dritten übermittelt wurden, und sind ohne Gewähr.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben Beteiligter. Diese sind jedoch unverbindlich. Der Preis ist freibleibend und bleibt Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die vorliegenden Informationen sind nur für Ihre eigene Verwendung bestimmt und streng vertraulich zu behandeln (§ 3 Abs. 2 MaklerG). Jede Weitergabe der Geschäftsgelegenheit verpflichtet zu Schadenersatz (§ 3 Abs. 4 MaklerG). Die Provision gilt auch für die Fälle gem. § 15 Abs. 1 MaklerG als vereinbart. Meine Vermittlungstätigkeit erfolgt als Doppelmakler im Interesse für Abgeber und Abnehmer. Eine von mir mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht unverzüglich Widerspruch mit Quellenangabe erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Beiliegend finden Sie die Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. § 30b KSchG.

Kontaktanfrage an Mag. (FH) Gabriele Steinlechner

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