Im westlichen Teil von Hötting – in der Rosengasse 6a entsteht ein Wohngebäude mit fünf Einheiten. Der Neubau entsteht direkt am idyllischem Lohbach in einem verkehrsberuhigten Teil von Hötting. Das Wohnprojekt bietet eine komfortable Innenstadt-Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln – einen ins Zentrum führende Radweg sowie eine optimale Anbindung an die Inntal Autobahn. Sämtliche wichtige Nahversorger, Apotheke, Banken, Schulen sowie Kinderbetreuungsstätten sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Die beiden Wohnungen im Erdgeschoß verfügen über Terrassen sowie Privatgärten, die Einheiten im Obergeschoßen jeweils über entsprechende Terrassen.
Für Top 4 gibt es eine großräumige 3-Zimmergrundrisslösung mit zwei Schlafzimmern und einem hellen Wohn-und Essebereich. Zudem besteht die Möglichkeit einer 2-Zimmerwohnung mit einem großzügigen Wohn-und Essbereich und einem Schlafzimmer. Für das gewisse Etwas bieten wir auch gerne diverse Mitgestaltungsmöglichkeiten an und freuen uns mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Zuhause zu realisieren.
KOSTENÜBERSICHT
EIGENNUTZER-KAUFPREIS
Wohnung Top 4: EUR 557.900,-
NETTO-KAUFPREIS für Anleger (Verwendungszweck Vermietung!)
Wohnung Top 4: netto EUR 521.500,- zzgl. 20% USt.
KAUFNEBENKOSTEN
Grunderwerbssteuer 3,5 % von der Gegenleistung gem. § 11 GrEStG
Grundbucheintragungsgebühr 1,1% von der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage
Rechtsanwalt mit treuhändiger Abwicklung nach dem BTVG*:
• ) Bauträgervertragsgesetz
Die Kosten der Vertragserrichtung (inkl. Treuhandschaft und grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrages) in Höhe von 2% des Kaufpreises zzgl. USt., sowie die mit dem Rechtsgeschäft im Zusammenhang stehenden Barauslagen (z.B. insbesondere Beglaubigungskosten, Stempelgebühren,
Verwaltungsabgaben, Abfrage- und Archivierungsgebühren, gerichtliche Eingabengebühren, Spesen des Anderkontos) und Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% vom Wert der Gegenleistung gem. §11 GrEStG, sowie gerichtliche Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1% der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, sind von der Käuferseite zu tragen.