Sollte es zu einem rechtskräftigen Mietvertrag auf Ihr angefragtes Mietwohnobjekt kommen, so wird dem Mieter gem. § 17a Abs 1 und 3 MaklerG genannter Ausschlussgrund keine Provision in Rechnung gestellt. Sollten Sie unser Unternehmen als erster Auftraggeber beauftragt haben und kein gem. § 17a Abs 1 und 3 MaklerG genannter Ausschlussgrund vorliegen, sind Sie als Mieter (Erstauftraggeber) bis zu 2 BMM + 20% Mwst provisionspflichtig.
Ausstattung
Dieser Tiefgaragenplatz mit einem anhängendem Lagerraum befindet sich in einem neuwertigen Mehrparteienhaus in Bruck an der Glocknerstraße und kann für € 150,-- pro Monat gemietet werden. Derzeit gibt es noch zwei weitere Parkplätze ohne zusätzliche Lagerräume.
Der Mietvertrag wird bis 31.12.2024 befristet sein, jedoch kann der Stellplatz danach gegebenenfalls käuflich erworben werden.