Selbstverständlich erfolgen Besichtigungen und Beratungen wie immer kostenlos, lediglich im Falle einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit erlauben wir uns die gesetzliche Provision in der Höhe von 3x Bruttomonatsmieten plus 20% MwSt. in Rechnung zu stellen. Der Provisionsanspruch entsteht mit beidseitiger Unterfertigung des Mietanbotes.
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Wir weisen darauf hin dass wir als Doppelmakler tätig sind, daher auch Ihre Interessen gegenüber dem Eigentümer vertreten, und mit dem Auftraggeber in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis stehen.