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Traumgrundstück mit 2 Bauplätzen - Renovierungsbedürftiger Bungalow mit Entwicklungspotenzial

Kosten

Kaufpreis
€ 420.000,00
Provisionshinweis
3% des Kaufpreises

Ausstattung

Zimmer
3
Badezimmer
1
Heizungsart
Ofenheizung, Fußbodenheizung
Beheizung
Elektro, Pellet
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Garage

Merkmale

Fläche
75 m²
Baujahr
1965
Wohnfläche
75 m²
Grundstücksfläche
1.160 m²
Verfügbar ab
lt. Vereinbarung
Objektzustand
renovierungsbedürftig

Energie

HWB (kWh/m²a)
339
HWB-Klasse
G
fGEE
3.94
fGEE-Klasse
F

Beschreibung

Willkommen in Ihrem zukünftigen Traumhaus in Strasshof an der Nordbahn, Niederösterreich! Dieses charmante Bungalow-Haus bietet Ihnen die perfekte Kombination aus gemütlichem Wohnen auf einer Ebene und den Annehmlichkeiten eines wunderschön angelegten Grundstückes mit ca.1160 m².

Mit einer derzeitigen Wohnfläche von ca. 75m² und 3 Zimmern bietet es genügend Platz für Sie und Ihre Familie.

Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und idyllischen Nachbarschaft in Strasshof an der Nordbahn und ist ideal für alle, die auf der Suche nach einem ruhigen und entspannten Lebensstil sind.

Dieses Haus bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Träume von einem gemütlichen Zuhause zu verwirklichen. Es ist zwar renovierungsbedürftig, aber mit ein wenig Kreativität und Liebe zum Detail können Sie hier Ihr neues zu Hause schaffen. Ebenso besteht die Möglichkeit diesen Bungalow in ein Einstöckiges Wohnhaus umzubauen bzw. zu erweitern.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit dieses Grundstück zu teilen und einen 2 Bauplatz mit eigener Zufahrt zu schaffen (NÖ Kleingartengesetz 80/50/50m² verbaubar).

Widmung und Bebauungsbestimmungen lt. Gemeinde:

Demnach ist grundsätzlich eine Erweiterung dieses Wohngebäudes bis zu 400 m² Bruttogeschoßfläche zulässig. Bei einer solchen Erweiterung muss jedoch der Großteil des Bestandsgebäudes erhalten bleiben. Hinsichtlich des zulässigen Bauvolumens, insbesondere der Gebäudehöhe, gelten die allgemeinen Anforderungen an das Ortsbild im Sinne des § 56 NÖ Bauordnung 2014. Die bestehende umgebende Bebauung ist in diesem Fall maßgebend. Mehr als zwei oberirdische Geschoße sind offenkundig nicht zulässig. Auch Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen, z.B. aus brandschutztechnischen Gründen, sind einzuhalten.

Bei einem gänzlichen Abbruch sind die Bestimmungen für Kleingärten gemäß dem NÖ Kleingartengesetz sowie den örtlichen Bebauungsbestimmungen mit einer maximal zulässigen bebauten Fläche von 50 m² zu beachten bzw. sind weitere maßgebliche Einschränkungen gegenüber einem Wohngebäude zu berücksichtigen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine Besichtigung zu vereinbaren und sich selbst von dem Potenzial dieser Immobilie zu überzeugen. Für Rückfragen steht Ihnen Hr. Norbert Mehwald unter [Telefonnummer entfernt] sehr gerne zur Verfügung.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <1.000m
Klinik <8.500m

Kinder & Schulen
Kindergarten <1.000m
Schule <1.000m

Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <9.000m

Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.000m
Polizei <5.000m

Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <1.500m
Autobahnanschluss <9.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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