Das gegenständliche Bauträgergrundstück ist unbebaut und es ist eine Nettonutzfläche von rund 1.593 m² erzielbar. Aufgrund der besonderen Bestimmungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sind 60% des zu errichtenden Gebäudes „für soziale Zwecke“ zu verwenden, wobei der Begriff von der Baubehörde weit ausgelegt wird (darunter fallen nach der uns erteilten Auskunft z.B. auch Kindergärten, Ärztezentren, etc.). Es gibt auch einen Mietinteressenten, der die zweckgebundenen Flächen um einen Netto-HMZ iHv EUR 14,--/m² anmieten möchte. Aufgrund einer Servitutsvereinbarung kann die Tiefgarageneinfahrt am Nachbargrundstück Eduardgasse 3 mitgenutzt werden; die Tiefgarage ist bereits (teilweise) errichtet.